| Goban » blog » WICHTIG |
| WICHTIG | ||
|
08.08.2007 20:08
Gegen KinderpornografieAuch ein sehr wichtiges Thema.Bei AgainstChildPorn kann man alle nötigen Informationen nachlesen. Es ist auch ein Link zu einer Meldestelle dabei.
0 kommentare 0 trackbacks
|
||
|
03.08.2007 11:16
Vermisste KinderAngeregt durch den neuen Blog-Eintrag von "Sueska5" auf ihrer NP, hab ich mal diesen Link hier gepostet:Vermisste Kinder In Deutschland werden zur Zeit über 1600 Kinder vermisst.
0 kommentare 0 trackbacks
|
||
|
15.05.2007 18:59
Erst denken dann ChatenLies dir bitte die nachfolgende Geschichte aufmerksam durch!Sieh sie als Warnung und beherzige die Tipps darin, wenn du dich im Chat bewegst! Das Alter des Mädchens in der Geschichte ist nicht wichtig... DER CHAT Sie loggte sich unter Ihren Nicknamen ByAngel213 ein. Sie sah dass GoTo123 online war. Sie schickte ihm eine Nachricht. GoTo123 ging zum Mitglieds Menü und begann die Suche nach ihrem Profil. Als er es fand, markierte er es und druckte es aus. Er holte einen Stift heraus und begann aufzuschreiben was er bis jetzt über Angel wusste. Bis Donnerstag hatte Shannon die Fußschritte längst vergessen. Sie war grad mitten im Spiel als sie merkte, dass jemand sie anstarrte. In dem Moment fielen ihr auch wieder die Schritte ein. Sei keine "Shannon" !! Achte auf das, was du von dir preisgibst!!
6 kommentare 0 trackbacks
|
||
|
05.03.2007 18:58
Sexueller MissbrauchEINLEITUNGSexueller Missbrauch, eine Sexualstraftat, die die Vornahme von sexuellen Handlungen an einer anderen Person bezeichnet, in Österreich als „Unzucht” bezeichnet. Unterschieden wird danach, wer Opfer der Straftat ist, ob Kinder, Jugendliche, Schutzbefohlene oder Patienten. Unter dem Eindruck einer Zunahme von schweren Sexualstraftaten sind 1998 die Strafdrohungen für bestimmte Tatbestände, darunter Kindesmissbrauch, stark erhöht worden. Dabei entfielen 1999 laut der Statistik des Bundeskriminalamtes innerhalb der insgesamt 6,3 Millionen erfassten Straftaten von 51 592 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung 26 952 Taten auf sexuellen Missbrauch. Die Aufklärungsquote betrug 73,5 Prozent. SEXUELLER MISSBRAUCH VON KINDERN Als sexuellen Missbrauch von Kindern bezeichnet man die Vornahme sexueller Handlungen an Personen unter 14 Jahren. Täter kann sowohl ein Mann als auch eine Frau sein. Laut polizeilicher Statistik waren 1999 von den Tätern 10,8 Prozent mit den Kindern verwandt und 24,4 Prozent den Kindern bekannt. Tatbestandliche Voraussetzung ist Körperkontakt, d. h. das Berühren und Manipulieren der Geschlechtsorgane eines Kindes in sexueller Absicht oder das Küssen im Intimbereich. Missbrauch liegt auch vor, wenn sich der Täter vor dem Kind in sexueller oder exhibitionistischer Weise berührt oder im Beisein des Kindes masturbiert oder das Kind veranlasst, sich selbst oder andere in dieser Weise zu berühren. Eine subtile Form des Missbrauchs ist es, den Kindern beim Ausziehen, Waschen oder Toilettengang zu helfen, obwohl sie keiner Hilfe mehr bedürfen, ständig Bemerkungen über die körperliche Entwicklung eines Kindes zu machen oder sich als Erwachsener nackt vor einem Kind zu zeigen, um sich dadurch sexuell zu erregen. Unerheblich ist es, ob das Kind die Bedeutung des Vorgangs versteht oder nicht. Die Tat wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bedroht, im österreichischen Strafgesetzbuch mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren. Als Verbrechen mit einer mindestens einjährigen Gefängnisstrafe (siehe Haft; Strafvollzug) wird im deutschen Strafrecht der schwere sexuelle Missbrauch bestraft. Dieser liegt vor, wenn der Täter mit dem Kind oralen, genitalen oder analen Geschlechtsverkehr hat, mit den Fingern oder Gegenständen in Körperöffnungen des Kindes eindringt, die Tat von mehreren gemeinsam begangen wird oder das Kind bei der Tat sonst schwer körperlich oder psychisch misshandelt wird. Stirbt das Opfer, beträgt die Freiheitsstrafe lebenslänglich oder nicht unter zehn Jahren. Mindestens zwei Jahre Gefängnisstrafe drohen, wenn das Kind missbraucht wurde, um pornographische Filme oder Photographien herzustellen. Bereits der Versuch des sexuellen Missbrauchs eines Kindes ist strafbar; als Versuch gilt auch, wenn der Täter das Kind auffordert an einen Ort zu kommen, wo er die Tat ausführen möchte. SONSTIGE MISSBRAUCHSTATBESTÄNDE Um sexuellen Missbrauch von Jugendlichen geht es, wenn das Opfer zwischen 14 und 16 Jahre alt ist. Der Missbrauch ist strafbar, wenn der Jugendliche für die sexuellen Handlungen bezahlt oder dazu gezwungen wird. Die Strafdrohung reicht bis zu fünf Jahren Gefängnis. In Österreich reicht die Strafandrohung bis zu drei Jahren, in der Schweiz mit Zuchthaus bis zu fünf Jahren; dabei entfällt die Strafbarkeit, wenn der Altersunterschied zwischen den Beteiligten nicht mehr als drei Jahre beträgt oder das Opfer mit dem Täter die Ehe geschlossen hat. Sexueller Missbrauch widerstandsunfähiger Personen liegt vor, wenn die Opfer körperlich oder geistig krank oder alt sind. Hier reicht die Strafdrohung von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, ansonsten gelten dieselben Strafdrohungen wie beim sexuellen Missbrauch von Kindern. Nach Schweizer Strafrecht ist der Missbrauch einer urteilsunfähigen oder zum Widerstand unfähigen Person mit Zuchthaus bis zu zehn Jahren oder mit Gefängnis zu bestrafen. Dabei kann in der Schweiz die zuständige Behörde von der Strafverfolgung, der Überweisung an das Gericht oder der Bestrafung absehen, wenn das Opfer mit dem Täter die Ehe geschlossen hat. Mit Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren wird bestraft, wenn es sich bei den Opfern um minderjährige Schutzbefohlene handelt, die dem Täter (Lehrer oder Ausbilder) als Schüler zur Erziehung, Ausbildung oder im Dienst- oder Ausbildungsverhältnis anvertraut sind, oder wenn es sich bei den Opfern um Gefangene oder behördlich verwahrte Personen, wie Insassen eines psychiatrischen Krankenhauses, handelt; des Weiteren, wenn Täter ihre Opfer unter Ausnutzung einer Amtsstellung missbrauchen, z. B. als Staatsanwalt, Polizist oder Richter, oder wenn Täter zur Begehung der Tat ein Behandlungsverhältnis als Arzt, Psychotherapeut oder Betreuer eines Jugendheims ausnutzen. ZEUGENSCHUTZRECHTE IN PROZESSEN WEGEN SEXUELLEN MISSBRAUCHS Da es sich bei den Zeugen in einem Strafverfahren wegen sexuellen Missbrauchs oft um die Opfer der Straftat selbst handelt, ist es von Bedeutung, sie vor der oft einschüchternden Begegnung mit dem Täter zu schützen, um so eine wirksame Strafverfolgung zu ermöglichen. So wurde die so genannte Videovernehmung eingeführt, bei der die Zeugenaussage im Ermittlungsverfahren mit Video aufgenommen wird, was eine erneute Vernehmung durch weitere Vernehmungspersonen der Polizei und Staatsanwaltschaft erspart. Diese Aufnahme kann sogar in der Hauptverhandlung vor Gericht gezeigt werden und so das Erscheinen des Zeugen überflüssig machen. Möglich ist es auch, dass der Opferzeuge in einem Nebenraum des Gerichts vernommen wird und seine Aussage per Konferenzschaltung in den Sitzungssaal übertragen wird. Weitere Zeugenschutzrechte, die auch in Verfahren wegen organisierter Kriminalität angewendet werden, betreffen die Kostenerstattung für den Rechtsanwalt, Geheimhaltung von Name und Anschrift des Zeugen, Befreiung von der Pflicht zur Aussage und Beeidigung, Ausschluss der Öffentlichkeit in der Hauptverhandlung etc. KOMBINATION MIT ANDEREN STRAFTATEN Sexueller Missbrauch geht oft mit der Verbreitung pornographischer Schriften einher. Insbesondere das Internet ist in den letzten Jahren zu einem wachsenden und wegen seiner Anonymität beliebten Absatzmarkt für Pornographie und Vermittlung sexueller Kontakte – auch zu Minderjährigen – geworden. Dabei macht sich nicht nur strafbar, wer anderen verbotene Pornographie zugänglich macht, sondern auch, wer sich solche Darstellungen beschafft und sie sich auf seinen Rechner lädt. (mit freundlicher Genehmigung von der NP "Aggressiv6" kopiert)
0 kommentare 0 trackbacks
|
||
|
02.02.2007 18:12
Wie konntest du nur??Für alle die sich einen Hund oder ein anderes Tier zulegen wollenAls ich noch ein Welpe war, unterhielt ich Dich mit meinen Possen und brachte Dich zum Lachen. Du nanntest mich Dein Kind, und trotz einer Anzahl durchgekauter Schuhe und so manchem abgeschlachteten Sofakissen wurde ich Dein bester Freund. Immer wenn ich "böse" war, erhobst Du Deinen Finger und fragtest mich "Wie konntest Du nur?" - aber dann gabst Du nach und drehtest mich auf den Rücken, um mir den Bauch zu kraulen. Mit meiner Stubenreinheit dauerte es ein bisschen länger als erwartet, denn Du warst furchtbar beschäftigt, aber zusammen bekamen wir das in den Griff. Ich erinnere mich an jene Nächte, in denen ich mich im Bett an Dich kuschelte und Du mir Deine Geheimnisse und Träume anvertrautest, und ich glaubte, das Leben könnte nicht schöner sein. Gemeinsam machten wir lange Spaziergänge im Park, drehten Runden mit dem Auto, holten uns Eis (ich bekam immer nur die Waffel, denn "Eiskrem ist schlecht für Hunde", sagtest Du), und ich döste stundenlang in der Sonne, während ich auf Deine abendliche Rückkehr wartete. Allmählich fingst Du an, mehr Zeit mit Arbeit und Deiner Karriere zu verbringen - und auch damit, Dir einen menschlichen Gefährten zu suchen. Ich wartete geduldig auf Dich, tröstete Dich über Liebeskummer und Enttäuschungen hinweg, tadelte Dich niemals wegen schlechter Entscheidungen und überschlug mich vor Freude, wenn Du heimkamst und als Du Dich verliebtest. Sie, jetzt Deine Frau, ist kein "Hundemensch" - trotzdem hieß ich sie in unserem Heim willkommen, versuchte ihr meine Zuneigung zu zeigen und gehorchte ihr. Ich war glücklich, weil Du glücklich warst. Dann kamen die Menschenbabies, und ich teilte Deine Aufregung darüber. Ich war fasziniert von ihrer rosa Haut und ihrem Geruch und wollte sie genauso bemuttern. Nur dass Du und Deine Frau Angst hattet, ich könnte ihnen wehtun, und so verbrachte ich die meiste Zeit verbannt in einem anderen Zimmer oder in meiner Hütte. Oh, wie sehr wollte auch ich sie lieben, aber ich wurde zu einem "Gefangenen der Liebe". Als sie aber grösser waren, wurde ich ihr Freund. Sie krallten sich in meinem Fell fest, zogen sich daran hoch auf wackligen Beinchen, pieksten ihre Finger in meine Augen, inspizierten meine Ohren und gaben mir Küsse auf die Nase. Ich liebte alles an ihnen und ihre Berührung - denn Deine Berührung war jetzt so selten geworden - und ich hätte sie mit meinem Leben verteidigt, wenn es nötig gewesen wäre. Ich kroch heimlich in ihre Betten, hörte ihren Sorgen und Träumen zu, und gemeinsam warteten wir auf das Geräusch Deines Wagens in der Auffahrt. Es gab einmal eine Zeit, da zogst Du auf die Frage, ob Du einen Hund hättest, ein Foto von mir aus der Brieftasche und erzähltest Geschichten über mich. In den letzten Jahren hast Du nur noch mit "Ja" geantwortet und das Thema gewechselt. Ich hatte mich von "Deinem Hund" in "nur einen Hund" verwandelt, und jede Ausgabe für mich wurde Dir zum Dorn im Auge. Jetzt hast Du eine neue Berufsmöglichkeit in einer anderen Stadt, und Du und sie werdet in eine Wohnung ziehen, in der Haustiere nicht gestattet sind. Du hast die richtige Wahl für "Deine" Familie getroffen, aber es gab einmal eine Zeit, da war ich Deine einzige Familie. Ich freute mich über die Autofahrt, bis wir am Tierheim ankamen. Es roch nach Hunden und Katzen, nach Angst, nach Hoffnungslosigkeit. Du fülltest die Formulare aus und sagtest "Ich weiss, Sie werden ein gutes Zuhause für sie finden". Mit einem Achselzucken warfen sie Dir einen gequälten Blick zu. Sie wissen, was einen Hund oder eine Katze in "mittleren" Jahren erwartet - auch mit "Stammbaum". Du musstest Deinem Sohn jeden Finger einzeln vom Halsband lösen, als er schrie "Nein, Papa, bitte! Sie dürfen mir meinen Hund nicht wegnehmen!" Und ich machte mir Sorgen um ihn und um die Lektionen, die Du ihm gerade beigebracht hattest: über Freundschaft und Loyalität, über Liebe und Verantwortung, und über Respekt vor allem Leben. Zum Abschied hast Du mir den Kopf getätschelt, meine Augen vermieden und höflich auf das Halsband und die Leine verzichtet. Du hattest einen Termin einzuhalten, und nun habe ich auch einen. Nachdem Du fort warst, sagten die beiden netten Damen, Du hättest wahrscheinlich schon seit Monaten von dem bevorstehenden Umzug gewusst und nichts unternommen, um ein gutes Zuhause für mich zu finden. Sie schüttelten den Kopf und fragten "Wie konntest Du nur?". Sie kümmern sich um uns hier im Tierheim so gut es eben geht. Natürlich werden wir gefüttert, aber ich habe meinen Appetit schon vor Tagen verloren. Anfangs rannte ich immer vor ans Gitter, sobald jemand an meinen Käfig kam, in der Hoffnung, das seiest Du - dass Du Deine Meinung geändert hättest - dass all dies nur ein schlimmer Traum gewesen sei... oder ich hoffte, dass es zumindest jemand wäre, der Interesse an mir hätte und mich retten könnte. Als ich einsah, dass ich nichts aufzubieten hatte gegen das vergnügte Um-Aufmerksamkeit-Heischen unbeschwerter Welpen, ahnungslos gegenüber ihrem eigenen Schicksal, zog ich mich in eine ferne Ecke zurück und wartete. Ich hörte ihre Schritte als sie am Ende des Tages kam, um mich zu holen, und trottete hinter ihr her den Gang entlang zu einem abgelegenen Raum. Ein angenehm ruhiger Raum. Sie hob mich auf den Tisch und kraulte meine Ohren und sagte mir, es sei alles in Ordnung. Mein Herz pochte vor Aufregung, was jetzt wohl geschehen würde, aber da war auch ein Gefühl der Erleichterung. Für den Gefangenen der Liebe war die Zeit abgelaufen. Meiner Natur gemäss war ich aber eher um sie besorgt. Ihre Aufgabe lastet schwer auf ihr, und das fühlte ich, genauso wie ich jede Deiner Stimmungen erfühlen konnte. Behutsam legte sie den Stauschlauch an meiner Vorderpfote an, während eine Träne über ihre Wange floss. Ich leckte ihre Hand, um sie zu trösten, genauso wie ich Dich vor vielen Jahren getröstet hatte. Mit geübtem Griff führte sie die Nadel in meine Vene ein. Als ich den Einstich fühlte und spürte, wie die kühle Flüssigkeit durch meinen Körper lief, wurde ich schläfrig und legte mich hin, blickte in ihre gütigen Augen und flüsterte "Wie konntest Du nur?" Vielleicht verstand sie die Hundesprache und sagte deshalb "Es tut mir ja so leid". Sie umarmte mich und beeilte sich mir zu erklären, es sei ihre Aufgabe dafür zu sorgen, dass ich bald an einem besseren Ort wäre, wo ich weder ignoriert noch missbraucht noch ausgesetzt werden könnte oder auf mich alleine gestellt wäre - einem Ort der Liebe und des Lichts, vollkommen anders als dieser irdische Ort. Und mit meiner letzten Kraft versuchte ich ihr mit einem Klopfen meines Schwanzes zu verstehen zu geben, dass mein "Wie konntest Du nur?" nicht ihr galt. Du warst es, mein geliebtes Herrchen, an den ich dachte. Ich werde für immer an Dich denken und auf Dich warten. Möge Dir ein jeder in Deinem Leben so viel Loyalität zeigen. Einige Worte des Autors: Wenn "Wie konntest Du?" Tränen in Ihre Augen trieb, dann erging es Ihnen genauso wie mir, als ich dies schrieb. Jedermann ist es erlaubt diese Geschichte weiterzugeben, solange es einem nicht kommerziellen Zweck dient. Erklären Sie der öffentlichkeit, dass die Entscheidung, ein Haustier in eine Familie aufzunehmen, eine wichtige für das Leben ist, dass Tiere unsere Liebe und unseren Respekt verdienen. Jim Willis.
3 kommentare 0 trackbacks
|
||
|
30.05.2006 23:34
Stoppt Kindesmissbrauch!Lasst sie Kinder bleiben ...Auf Bundesebene werden jährlich 20.000 Kinder Opfer von Kindesmissbrauch. Dies bezieht sich jedoch lediglich auf die bekanntgewordenen Fälle, die Dunkelziffer wird auf etwa 300.000 (!) pro Jahr geschätzt. Gewalt gegen Kinder von Beate Weymann-Reichardt, Diplom-Sozialpädagogin Folgende Fragen stellen sich: 1. Was ist genau mit Gewalt gemeint? 2. Gibt es nur die körperliche Gewalt? 3. Ist Isolation, Ablehnung, Kränkung, Demütigung auch eine Form der Gewalt? 4. Weshalb kommt es zur Gewalt gegenüber Kindern? 5. Was kann man tun, um die Gewalt einzudämmen? Körperliche Misshandlung Sie bezeichnet alle Formen körperlicher Gewalt gegen Kinder, die als Folge körperliche Verletzungen nach sich ziehen (können). Die Misshandlung wird mit Absicht ausgeführt oder in Kauf genommen, obwohl ernsthafte körperliche Verletzungen oder seelische Wunden entstehen können. Beispiel: Schütteln, Schlagen, Stoßen, Würgen. Psychische Misshandlung Beschreibt ein Verhalten, wo der Erwachsene dem Kind gegenüber feindlich und abweisend gegenüber tritt. Ablehnung, Herabsetzung, Schweigen, Kränkung, Isolation (Einsperren), Ignorieren, demütigendes Schimpfen, permanente Demütigung (womöglich noch vor anderen; und andere werden als Vorbild hingestellt) und Angstmachen (mit dem schwarzen Mann drohen, der Polizei, dem Heim, dem Zauberer, dem dunklen Keller, dass man das Kind nicht mehr lieb hat bei Fehlverhalten usw.) fallen hierunter. Kinder sind nicht in der Lage, abzuschätzen wie realitätsnah solche Figuren sind. Isolation Bedeutet, dass die Kinder von der Außenwelt abgeschottet werden. Aus Angst, dass etwas passieren könnte, wird dem Kind nicht erlaubt, mit anderen Kindern (draußen) zu spielen (ängstliches Überbehüten). Kinder benötigen aber für eine gute emotionale und seelische Entwicklung diese Kontakte! Geborgenheit, Zuwendung und Liebe fehlen, Trost wird verwehrt. Nichts verletzt die Kinderseele so stark wie kaltes Ablehnen, Abwehr, Abwertung und Zurückweisen. Die seelische Misshandlung bei Kindern ist nicht leicht zu ersehen, da man keine körperlich sichtbaren Spuren findet. Beispiel: Der 8-jährige Tobias hat seinen Klassenkameraden Lukas zu sich nach Hause eingeladen. Sie wollen zusammen Hausaufgaben machen, anschließend mit der Eisenbahn spielen. Die Mutter sagt zu Lukas, als der in die Wohnung tritt: "Du bist also der Lukas? Ich habe schon viel von dir gehört. Du sollst ja spitzenmäßig in der Schule sein. Ich würde mich auch freuen, wenn mein Sohn so gut wäre. Leider ist er meist unkonzentriert. Er kapiert halt alles nicht so schnell. Außerdem ist er immer so ungeschickt: Heute z.B. hat er die Schüssel mit den Nudeln runterfallen lassen. Das war vielleicht ärgerlich! Passiert dir auch so etwas? Kaum? Na, das dachte ich mir! Du kannst auch wunderbar Gitarre spielen? Tja, Tobias ist leider, leider gänzlich uninteressiert an Musik." Lukas fällt an diesem Tag auf, wie unsicher Tobias sich doch benimmt. Er löst seine Hausaufgaben gar nicht ungeschickt - aber diese Ängstlichkeit... Ihm scheint es peinlich zu sein, was seine Mutter erzählt. Überhaupt ist in dieser Familie eine komische Stimmung. Und so ist er froh, als er wieder bei seiner Familie abends ist. Manchmal ist es so, dass dieses negative Verhalten Teil des Familienklimas ist, dass also grundsätzlich so ein kaltes Klima herrscht. Dann fehlt den Kindern auf Dauer Zuwendung, Zärtlichkeit, Sicherheit, ohne dass die Eltern dieses merken (und auch nicht erkennen, was sie damit anrichten). Das Gefühl, mit Ignoranz behandelt zu werden, ist eine sehr große Qual für Kinder. Hier gibt es kein Schimpfen oder Schreien. Es ist ein Zustand, in dem sie nichts wiedergespiegelt bekommen: kein Loben oder Kritisieren, kein Mitempfinden von Freude oder Leid, kein Zuhören, aufmerksames Beobachten, einfach nichts. Seelisch sind die Eltern nicht bei den Kindern, nehmen keinen Anteil. Die Seele verkümmert. Dieses geschieht in den Familien, in denen die Erwachsenen vollauf mit sich selbst beschäftigt sind. Kinder erhalten keine Aufmerksamkeit. Passive Gewalt Sie herrscht, wenn sich die Eltern streiten, eifersüchtig verhalten, prügeln, Alkoholprobleme haben. Wenn Kinder dieses permanent miterleben müssen, fühlen sie sich seelisch in Mitleidenschaft gezogen. Extreme Angst, Panik kann entstehen, wenn ihnen niemand erklärt, um was es geht. Vernachlässigung Beschreibt einen Zustand, in dem den kindlichen Bedürfnisse (Ernährung, Pflege, Fürsorge, Geborgenheit, Anregung und Abwechslung) nicht oder nicht genügend nachgekommen wird. Dieses kann aus Unkenntnis oder aus Absicht erfolgen. Die dadurch ausgelöste Unterversorgung des Kindes führt zu einer Beeinträchtigung und Schädigung seiner Entwicklung. Der Tod kann dabei heraufbeschworen werden. Beispiele: Kinder in einer Wohnung sich selbst überlassen, keine ausreichende Nahrung, Kleidung bereitstellen; das Kind auf die Straße laufen lassen; kleine Kinder in die Obhut von wenig älteren Geschwistern begeben; das verletzte Kind nicht zum Arzt bringen (zu spät den Arzt aufsuchen); das Kind vor die Tür stellen in der Nacht; es am See, am Fluss alleine spielen lassen usw. Sexueller Missbrauch und sexuelle Gewalt Bedeutet, dass Erwachsene Kinder benutzen, um sich sexuelle Befriedigung zu verschaffen. Sei es, dass sexuelle Handlungen am oder vor dem Kind vorgenommen werden, oder aber an sich ausführen lassen. Die Unwissenheit des Kindes aufgrund seines Alters und seines Entwicklungsstandes wird dabei ausgenutzt. Der Täter versucht sich Bedürfnisse nach Macht, Intimität und Erregung auf diese Art und Weise zu erfüllen. Sexueller Missbrauch stellt die fatalste Art körperlicher und psychischer Gewalt dar. Die Statistik des Deutschen Kinderschutzzentrums zeigt: 53% der Täter sind Väter, 16% Stiefväter u.ä., 6% ältere Brüder, 5% Onkel, 3% Großväter, 10% Nachbarn oder Freunde; 6% Lehrer, Erzieher, Ärzte. Lediglich in 1% der Fälle kannte das Opfer den Täter nicht gut. In Deutschland geht man von 300 000 Opfern pro Jahr aus. Mädchen werden fast nur in der Familie missbraucht, Knaben eher im näheren Bekanntenkreis. In 90% der Fälle waren die Täter männlichen Geschlechts. Sexueller Missbrauch kommt in allen Gesellschaftsschichten vor. Genaue Beobachtung des Kindes kann Aufschluss darüber geben, ob ein Missbrauch vorliegt oder nicht. Beispiel: Wie verhält sich das Kind, wenn ein Besuch von Person XY (die verdächtigt wird) angekündigt wird? Kann das Kind der Person in die Augen sehen? Möchte es die Person sehen oder widerstrebt es ihr, sie aufzusuchen? Beispiel: Das ältere Kind möchte sich nicht mehr nackt den Eltern zeigen. Dieses jetzt zu erzwingen, stellt den Anfang dar. Genauso verhält es sich mit der Autonomie und der Integrität. Beispiel: Man darf ein Kind nicht zwingen, Verwandte usw. (für ein erhaltenes Geschenk) zu küssen. Kinder empfinden ein unangenehmes Gefühl und starke Abwehr, die sich dann hoffentlich auch sprachlich in einem "Nein" ausdrückt. Blindheit für die Folgen ihres Tuns ist feststellbar. Fast alle sind keine Einzel-, sondern Serientäter. Niemand kann ein Kind aus Versehen missbrauchen. Täter versuchen geschickt ihre Tätigkeiten zu verbergen. Auch das unter Druck setzen wird meistens praktiziert (Geheimhaltungsgebot). Drohungen führen dazu, dass Kinder sprachlos werden. Sie sind gefangen in dem sehr widersprüchlichen Gefühlschaos: sie mögen ihren Vater, hassen aber sein Verhalten. Die Not wird deshalb vielfach verschlüsselt dargestellt: Sie sprechen in Bildern, durch Zeichnungen, oder durch Körpersprache. Das Vertrauen des Kindes in seine Umgebung, seine Vertrauenspersonen wird nachhaltig und tiefgehend erschüttert. Es erlebt, dass Nähe und Vertrauen es in eine gefährliche Situation bringen. Kinder fürchten die Zuneigung zu verlieren, wenn sie sich gegen diese Aktivitäten wehren. Zu Anfang können sie nicht "Nein" sagen, später sagen die Täter dann: "Du hast es gewollt, hast mitgemacht!". Das Schuldgefühl wird umso stärker, je länger der Missbrauch stattgefunden hat. Schamgefühle, Gewissensbisse, Scham, Ekel vor sich selbst und anderen sind oftmals ein ganzes Leben lang präsent. Manchmal entwickelt sich ein Waschzwang, Hautallergien, Schluckbeschwerden, Übelkeit oder Brechreiz, dauerndes Husten etc. Der Wille des missbrauchten Kindes wurde gebrochen. Sie konnten es nicht verhindern und sehen nun als Überlebensstrategie ihren eigenen Körper als etwas Fremdes an. Angst ist ein ständiger Begleiter dieser Kinder: sowohl vor Übergriffen als auch vor dem Bekanntwerden. Schlafstörungen, übermäßiges Schwitzen und Alpträume kann man als Symptome finden. Ängstlichkeit, Rückzugstendenzen, Leistungsabfall, Schulprobleme, Konzentrationsschwäche (sie konzentrieren sich innerlich fast nur auf ihre alptraumhafte Erfahrung), Stimmungsschwankungen, Aggressivität, Ruhelosigkeit und Nervosität, Vermeidungsverhalten, sexualisiertes Verhalten oder eigene Gewalttätigkeit können (müssen aber nicht) darauf hindeuten. Vorbeugung: Kindern beibringen, unter Umständen zu widersprechen, Autoritäten nicht blind gehorchen. Autoritäre Familienstrukturen begünstigen sexuellen Missbrauch. Autoritäten sind nicht grundsätzlich vertrauenswürdige Personen. Es ist wichtig, seine Bedürfnisse und Wünsche formulieren zu können. Werden bei Kindern dessen Bedürfnisse nach Nähe und Geborgenheit nicht genügend befriedigt, so besteht eine höhere Gefährdung hinsichtlich sexuellen Missbrauchs. Ablehnung muss selbstbewusst vorgetragen werden (klar und unmissverständlich). Prima ist es, wenn die Eltern dem Kind vorleben, wie man Wünsche klar äußert und Ablehnung kundtut. Die Abkürzung N.I.N.A. steht für "Nationale Infoline, Netzwerk und Anlaufstelle zu (sexueller) Gewalt an Mädchen und Jungen". Rufen Sie N.I.N.A. an - unter 01805 - 1234 65. Hier erhalten Sie Hilfe und Informationen direkt, unbürokratisch und auf Wunsch auch anonym. Kein Kind kann sich alleine schützen. Rufen Sie uns an. Auch im Zweifelsfall. Telefonseelsorge für Kinder 0800 - 111 0 111 oder 0800 - 111 0 222 Anonym, vertraulich, gebührenfrei.
15 kommentare 0 trackbacks
|
||
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|